Der Sitz der Konferenz ist Brüssel (Belgien).
Ausschließlich nationale Justitia et pax Kommissionen können Mitglieder der Konferenz der Europäischen Justitia et pax Kommissionen werden. Die antragstellende Kommission muss durch ihre jeweilige nationale Bischofskonferenz errichtet bzw. anerkannt sein. Auch muss die antragstellende Kommission aus einem europäischen Land kommen.
3.1 Mitgliedschaft
Die Generalversammlung setzt sich aus Vertretern der Mitglieder der Konferenz der Europäischen Justitia et pax Kommissionen zusammen.
3.2 Häufigkeit
Die
Generalversammlung findet einmal pro Jahr statt. Vorzugsweise im September
jeden Jahres.
3.3 Einberufung
Im Rahmen des jährlichen Treffens, sollen die Termine und Orte für das jeweils
folgende Jahrestreffen vereinbart werden. Es ist Aufgabe des Präsidenten, eine
entsprechende Einladung samt Tagesordnung spätestens 2 Monate vor dem Treffen
auszusenden.
3.4 Verfahrensweisen
Beschlüsse im Rahmen der Generalversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit.
Für Beschlüsse hinsichtlich der konzertierten Aktionen, bedarf es einer
qualifizierten Mehrheit (75%). Beschlüsse, die Personen betreffen, sollen in
geheimer Wahl ermittelt werden. Dabei hat jede Kommission eine Stimme. Wenn
eine Kommission nicht in der Lage ist, einen Vertreter zu entsenden, ist der
Präsident mindestens 2 Wochen vorher zu verständigen. Die abwesende Kommission
kann ihre Interessen durch eine teilnehmende Kommission vertreten lassen. Die
Generalsversammlung bestimmt ein Wahl-Komitee, das für den Wahlvorgang und die
Zählung der abgegebenen Stimmen die Verantwortung trägt.
Die Generalversammlung wählt einen Europäischen Präsidenten und einen Vizepräsidenten für 3 Jahre. Der Präsident und der Vizepräsident dürfen nicht aus der selben nationalen Kommission stammen.
Die Position des Generalsekretärs von Justitia et pax Europa ist strukturell mit der des Büros der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (COMECE) verbunden und gilt jeweils für 3 Jahre. Diese Vereinbarung ist eine gemeinsam getroffene Entscheidung von Justitia et pax Europa und COMECE. Der Generalsekretär ist seitens der COMECE angestellt und erledigt die Arbeit für die Europäische Konferenz in Teilzeit. Für die Arbeit für J&P Europa ist der Generalssekretär dem Exekutiv-Komitee gegenüber verantwortlich.
6.1 Mandat
Die
Generalversammlung wählt die Mitglieder des EXCO für 3 Jahre. Das EXCO trägt
die Verantwortung für die Einhaltung der Mission, Vision und der Ziele, die
durch die Generalversammlung festgelet wurden. Das EXCO bereitet Vorschläge für
die Generalversammlung vor, gewährleistet, gemeinsam mit dem Generalsekretär,
die Umsetzung der Beschlüsse durch die Generalversammlung und lenkt die
Europäische Konferenz zwischen den jährlichen Treffen. Gemeinsam bereiten sie
die Tagesordnung für die Generalsversammlung vor und erstellen ein Programm für
den internationalen Workshop. Das scheidende EXCO schlägt Kandidaten/innen für
die Mitgliedschaft des nächsten EXCO vor.
6.2 Mitgliedschaft
Es gibt fünf
bis neun Sitze im EXCO. Der Präsident und der Vizepräsident sind Mitglieder von
Amts wegen. Jede Mitglieds-Kommission ist eingeladen, 5-7 Kandidaten/innen für
die Sitze im EXCO vorzuschlagen. Keine Person darf länger als zwei Amtsperioden
im EXCO sein. Die Kriterien für die Wahl in das EXCO sollten die aktive
Beteiligung in der je nationalen Kommission und der europäischen Konferenz, die
Kenntnis der Problemlagen und Inspiration hinsichtlich der Fragen von
Gerechtigkeit und Frieden sein. EXCO Mitglieder sollten die Voraussetzung eines guten Arbeitsenglisch
mitbringen. Das EXCO sollte im Laufe der Zeit die Reichhaltigkeit der Konferenz
widerspiegeln und zwischen den Geschlechtern und den Regionen eine gute Balance
finden. Von EXCO Mitglieder wird erwartet, dass sie im Dienst der Europäischen
Konferenz stehen und sich nicht zuerst als Repräsentanten ihrer nationalen
Kommissionen verstehen. Der Generalsekretär ist kein Mitglied des EXCO, aber er
nimmt an allen Treffen teil und hält regelmäßige die Kommunikation aufrecht.
6.3 Häufigkeit der Treffen
Das EXCO
trifft sich zumindest drei Mal im Jahr. Ein Treffen sollte aber zusammen mit
der Generalversammlung einberufen werden.
6.4 Organisation der EXCO Arbeit
Die Arbeit
der EXCO hält sich an die vereinbarten internen Vorschriften. Die Mitgliederversammlung
wird entsprechend darüber informiert.
Es gibt ein jährliches Treffen der Generalsekretäre der nationalen Kommissionen; vorzugsweise im März.
8.1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen “Justitia et Pax
Europa e.V.” und ist im deutschen Vereinsregister eingetragen.
Seinen Sitz hat er in Bonn
(Deutschland). Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
8.2 Zweck des Vereins
Der Verein unterstützt alle Aktivitäten der
Konferenz der europäischen Justitia et Pax Kommissionen mit dem Ziel, ein internationales
Netzwerk zu bilden und zu fördern.
8.3 Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen, die
Mitglieder der Konferenz der Europäischen Justitia et pax Kommissionen sind,
sein.
8.4 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem EXCO der Konferenz der Europäischen Justitia et
pax Kommissionen. Den Vorsitz hat der/die Präsident/in der Konferenz der
Europäischen Justitia et pax Kommissionen oder ein Mitglied des EXCO, im
Einvernehmen mit ihm oder ihr, inne.
8.5 Der Stiftungsrat
Der Stiftungsrat berät und unterstützt den Verein bei der Ausübung seiner
Tätigkeiten.
9.1 Budget
Das Budget für die laufenden Ausgaben der Europäischen Konferenz fällt in die Zuständigkeit der Rechtsperson "Justitia et Pax Europa eV". Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das Budget und der Jahresabschluss der Konferenz werden von der Generalversammlung genehmigt. Das Budget wird über die nationalen Beiträge der Mitglieder Kommissionen und durch Fundraising eingenommen. Das jährliche Budget enthält die Kosten für den Präsidenten, das Gehalt und die Aufwendungen des Generalsekretärs, die Kosten für die Organisation der Sitzungen der Generalversammlung, den Internationalen Workshop und die Generalsekretäre Versammlung sowie die Betriebskosten des Sekretariats.
9.2 Nicht im Budget inkludiert
Die Kosten für die Teilnahme der EXCO-Mitglieder an den Arbeitsgruppen und Sitzungen tragen jeweils die nationalen Mitgliedskommissionen.
10.1 Allgemeine Anforderungen
Die Konferenz der Europäischen Justitia et Pax Kommissionen vereint eine breite
Palette von unterschiedlichen Erfahrungen und Mentalitäten, Arbeitsweisen und
Kulturen. Dies stellt einen Reichtum dar und stellt zugleich hohe Anforderungen
an die Konferenz, was die Entwicklung gemeinsamer Arbeitsformen anbelangt. Die
konkrete Entwicklung solcher Arbeitsformen, wird zum Wachstum einer
europäischen Kultur beitragen.
10.2 Formen der Aktion
Die Generalversammlungen und die damit verbundenen InternationalWorkshops sind
mit Aktionen und symbolische Handlungen verbunden. Die Absicht ist, zu zeigen,
dass unsere Kirche und die Europäische Gemeinschaft zusammen eine Gemeinschaft
bilden, die in einem Lernprozess engagiert sind und sich gegenseitig unterstützen.
Die konzertierten Aktionen (CAs) basieren auf mit qualifizierter Mehrheit der
Mitgliedskommissionen während der Generalversammlung beschlossenen
Vereinbarungen. Die konzertierten Aktionen werden sodann von den Kommissionen auf
nationaler Ebene umgesetzt. Bei
Zustimmung zum vereinbarten Themenschwerpunkt verpflichten sich die nationalen
Kommissionen, ihre nationalen Mitglieder des Europäischen Parlaments und die
Delegationen des Europarates zu informieren. Und falls notwendig, auch die
nationalen Parlamente und Regierungen in der betreffenden Angelegenheiten
einzubinden.
Die Präsidentschaft der Europäischen Konferenz
unterstützt diese konzertierten Aktionen durch die Organisation und
Durchführung von entsprechenden Veranstaltungen auf europäischer Ebene. Dabei
tritt sie zum Beispiel mit der
Europäische Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europarat
in Kontakt. Unser Teilnehmerstatus beim Europarat bietet dabei besondere
Chancen für die Wahrung unserer Interessen.
Eine Reihe von Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um mit einer
konzertierte Aktion erfolgreich zu sein: Die Relevanz für die qualifizierte
Mehrheit der Kommissionen, eine professionelle Vorbereitung des Materials, die
Teilnahme der Kommissionen bei der Vorbereitung und die Zustimmung durch die Konferenz im Rahmen ihrer
Vollversammlung
Die Generalversammlung kann ständige oder Ad-hoc-Arbeitsgruppen mit vorgegebenen Zielen und Themen einrichten, oder um regionale Zusammenarbeit zu gewährleisten. Die Leistungsbeschreibung wird durch die Generalversammlung festgelegt. Arbeitsgruppen sind gegenüber der Generalversammlung und dem EXCO rechenschaftspflichtig.
Das Exekutiv Komitee (EXCO) entscheidet, wer die Konferenz der Europäischen Justitia et pax Kommissionen im Europarat in Straßburg (Frankreich) vertritt. Die Konferenz hat "mitbestimmenden" Status in dieser Institution. Ebenso wird vom Exekutiv Komitee bestimmt, welche Personen oder Kommissionen die Konferenz in internationalen und anderen Organisationen, Agenturen, Tagungen und Konferenzen vertreten sollen.
Welche Gäste zur Generalversammlung, zu den Internationalen Workshop und zu den Sitzungen geladen werden, entscheiden ausschließlich der Generalsekretär und das Exekutiv Komitee.