Baum der Gerechtigkeit

Richtlinien für gemeinsame Aktivitäten

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1. Allgemeine Anforderungen 

 Die Konferenz der Europäischen Justitia et pax Kommissionen ist sich ihrer begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen bewusst. Dies wird in einer gewissenhaften Auswahl an gemeinsamen Projekten deutlich. Um also geeignet zu sein, müssen Projekte einen exemplarischen, subsidiären,  innovativen Charakter haben und müssen für eine qualifizierte Mehrheit der Konferenz von Bedeutung sein, Die Konferenz der Europäischen Justitia et Pax Kommissionen vereint sehr unterschiedliche Erfahrungen und Mentalitäten, Arbeitsweisen und Kulturen. Dies stellt einen Reichtum dar und stellt zugleich hohe Anforderungen an die Konferenz, was die Entwicklung gemeinsamer Arbeitsformen anbelangt. Die konkrete Entwicklung solcher Arbeitsformen, wird zum Wachstum einer europäischen Kultur beitragen. 

2. Aktivitäten nach Außen  

Die Konferenz der Europäischen Justitia et Pax Kommissionen agiert nach außen:  

  a)  mit ihren Vollversammlungen und Workshops  und den damit verbundenen symbolischen Aktionen. Die Absicht dieser Projekte ist, unsere Kirche und die europäische Gemeinschaft als Lern- und Solidargemeinschaft sichtbar zu machen. Sie sollen wirksame Zeichen sein, die den Umfang unserer Hoffnung deutlich machen. 

  b)  durch die konzertierten Aktionen, die im Rahmen der Generalversammlung verbindlich vereinbart von dann von den  Kommissionen auf nationaler Ebene implementiert und umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang verpflichten sich die nationalen Kommissionen, ihre nationalen Mitglieder des Europäischen Parlaments und die Delegationen des Europarates zu informieren. Und falls notwendig, auch die nationalen Parlamente und Regierungen in der betreffenden Angelegenheiten einzubinden. Die Präsidentschaft der Europäischen Konferenz unterstützt diese konzertierten Aktionen durch die Organisation und Durchführung von entsprechenden Veranstaltungen auf europäischer Ebene. Dabei tritt sie zum Beispiel mit der  Europäische Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europarat in Kontakt. Unser Teilnehmerstatus beim Europarat bietet dabei besondere Chancen für die Wahrung unserer Interessen.
 Eine Reihe von Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um mit einer konzertierte Aktion erfolgreich zu sein: Die Relevanz für die qualifizierte Mehrheit der Kommissionen, eine professionelle Vorbereitung des Materials, die Teilnahme der Kommissionen bei der Vorbereitung und die  Zustimmung durch die Konferenz im Rahmen ihrer Vollversammlung.   
Für die thematische und politische Vorbereitung der konzertierten Aktionen wird die Europäische Konferenz Arbeitsgruppen mit klarem thematischem und politischem Auftrag für eine begrenzte Zeit installieren. Diese Arbeitsgruppen, die von der Präsidentschaft unterstützt und geführt werden, sollen die Vielfalt der Europäischen Konferenz widerspiegeln. Die Arbeitsgruppen werden  dafür sorgen, dass die spezifischen Maßnahmen auf breite Akzeptanz innerhalb der Konferenz stoßen, und dass sie mit einem hohen Maß an Professionalität umgesetzt werden können. Die Auswahlkriterien entsprechen den oben genannten Punkten.

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